Neues aus dem Personenstandsrecht

Schweiz - Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht ab 2013

Gleichstellung der Ehegatten

Die Adoption ausländischer Kinder

Bachelorarbeit von Michaela Malek

Keine Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei Leihmutterschaft

Keine Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei Leihmutterschaft / Beschluss des OLG Stuttgart vom 07.02.2012, AZ: 8 W 46/12

Bei einem deutschen Standesamt wird die Nachbeurkundung der Geburten von in den USA geborenen Zwillingen beantragt. In den amerikanischen Geburtsurkunden sind die Antragsteller, deutsche Ehegatten mit Wohnsitz in Deutschland, als Eltern eingetragen.
Es stellte sich heraus, dass die Ehegatten zwar die genetischen Eltern der Kinder sind, diese aber von einer Leihmutter ausgetragen und geboren worden waren. Zu prüfen war, ob die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.

Die Abstammung der Kinder richtet sich nach deutschem Recht, weil die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGBGB. Danach ist Mutter des Kindes die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter, § 1591 BGB. Vater ist der Ehemann der Mutter, wenn diese verheiratet ist, § 1592 Nr. 1 BGB. Die Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit danach nicht erworben. Eine Nachbeurkundung der Geburten ist derzeit nicht möglich.

Die genetischen Eltern können die rechtliche Abstammung nur durch eine Adoption herbeiführen.

Der Beschluss des OLG Stuttgart wird demnächst in der Fachliteratur veröffentlicht.

Zentrales Testamentsregister

Am 01. Januar 2012 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung vom 22.12.2010, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, S. 2255 ff. in Kraft.

Lebenspartnerschaften in Baden-Württemberg

Ab 01. Januar 2012 sind die Standesämter in Baden-Württemberg für die Begründung von Lebenspartnerschaften zuständig. Der Landtag hat am 07. Dezember 2011 das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 20. Juni 2002 beschlossen. 

Eheschließungen an Wunschorten

Brautpaare können sich in Baden-Württemberg nicht nur in den meist sehr ansprechenden Trauräumen in den Rathäusern oder in den anderen, von der Gemeinde bestimmten Gebäuden standesamtlich trauen lassen.
Auch unter freiem Himmel sind Eheschließungen grundsätzlich möglich. Bei schlechter Witterung muß allerdings ein Trauraum in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen.
Nähere Auskünfte zu den Eheschließungsorten erteilen die Standesämter.

Die offiziellen Hinweise des Innenministeriums hierzu im internen Bereich.

 

Aktuelles

Frühjahrsschulung 2012

Skripte der Frühjahrsschulungen 2012 im internen Bereich unter aktuelle Manuskripte

Die Adoption ausländischer Kinder

Bachelorarbeit von Michaela Malek unter Wisseswertes.

Lebenspartnerschaften

Näheres unter Wissenswertes und unter Hinweise des IM im internen Bereich.

Eheschließung an Wunschorten

Nähere Informationen unter Wissenswertes und im internen Bereich.

Mitglieder-
versammlung 2011

Einen Rückblick finden Sie unter Mitglieder-versammlung 2011

Die Vorträge der Mitgliederversammlung sind im internen Bereich