Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
Unter folgendem Link ist das am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte o.g. Gesetz einsehbar, welches in wesentlichen Punkten drei Monate nach Verkündung in Kraft tritt: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html –> In § 4 Abs. 3 StAG werden die Anzahl der Jahre des gewöhnlichen Aufenthalts der Eltern von 8 Jahre auf 5 Jahre verkürzt! StARModG