27. Dezember 2018 | Bundesrechtliche Regelungen, Vorschriften
Das “Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben” ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 22.12.2018 in Kraft getreten.
BGBl. 2018, 2635-3
In § 22 Absatz 3 PStG wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen neben den Angaben „weiblich“ und „männlich“ oder der „Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe“, auch die Bezeichnung „divers“ zu wählen, wenn eine Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht möglich ist.
In Fällen, in denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter führt, oder in denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte, wird betroffenen Personen die Möglichkeit eröffnet, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen und – soweit dies gewollt ist – neue Vornamen zu wählen.
31. Oktober 2018 | Bundesrechtliche Regelungen, Vorschriften
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21. Dezember 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Erlasse IM, Verschiedenes, Vorschriften
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8. August 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Vorschriften
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8. August 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Vorschriften
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8. August 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Vorschriften
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8. August 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Vorschriften
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31. Juli 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Erlasse IM, Vorschriften
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27. Juli 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Erlasse IM, Vorschriften
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24. Juli 2017 | Bundesrechtliche Regelungen, Vorschriften
Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises tritt am
15.07.2017 bzw. 15.08.2018 in Kraft.
Hier finden Sie den Gesetzestext