Mitgliedsbeitrag

Unsere Mitglieder und Jahresbeiträge

Mitglieder im Verband sind die Gemeinden, Städte und Landkreise, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die mit standesamtlichen Aufgaben betrauten Personen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst. Aktuell sind 1012 Städte und Gemeinden und 35 Landkreise Mitglied im Fachverband.

Von den Mitgliedern werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben, die nach der Einwohnerzahl gestaffelt sind. Bei fusionierten Standesämtern wird die Einwohnerzahl des Standesamtsbezirks herangezogen. Änderungen sind dem Fachverband umgehend anzuzeigen. Der Beitragsberechnung liegen die Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zugrunde.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge betragen ab 01.01.2023 für Kommunen:

•          bis 5.000 Einwohner                                             90,00 EUR
•          5.001 bis 10.000 Einwohner                              110,00 EUR
•          10.001 bis 20.000 Einwohner                            140,00 EUR
•          20.001 bis 50.000 Einwohner                            180,00 EUR
•          über 50.000 Einwohner und Landkreise           230,00 EUR.

 

Die Mitgliedsbeiträge werden am Anfang jeden Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen. Für eine Rechnungsstellung wird ein Zuschlag von 5,00 EUR erhoben, der bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren entfällt.

Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zur Deckung der Kosten für die zweckentsprechende Aufgabenerfüllung des Verbandes verwendet.

Der Fachverband führt im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg regelmäßig auf Kreisebene Fortbildungslehrgänge für Standesbeamtinnen und Standesbeamte sowie für Mitarbeiter/innen in den Standesämtern durch. Darüber hinaus helfen unsere ehrenamtlich tätigen Fachberater/innen auch bei einzelnen Rechtsfragen. Alle zwei Jahre lädt der Verband zu einer Fachtagung mit interessanten Vorträgen ausgesuchter Fachleute mit aus Wissenschaft und Praxis zum Personenstands-, Ehe-, Familien- und Namensrecht sowie zum internationalen Privatrecht und anderen verwandten Rechtsgebieten ein.

Die Kosten für die Vereinsarbeit werden nahezu ausschließlich über die Beiträge der Verbandsmitglieder bestritten.

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag stehen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen im Standesamt unsere Leistungen sowie unsere fachlichen Informationen im geschützten Bereich unserer Homepage kostenlos  zur Verfügung.

Mit seiner Tätigkeit verfolgt der Verband ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist deswegen vom Finanzamt auch als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt.

Bei Fragen darüber hinaus können Sie uns gerne über “Kontakt” eine Nachricht senden (dort im Betreff: Mitgliedsbeitrag).