Unsere Mitglieder und Jahresbeiträge
Mitglieder im Verband sind die Gemeinden, Städte und Landkreise, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die mit standesamtlichen Aufgaben betrauten Personen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst. Aktuell sind 1027 Städte und Gemeinden und 35 Landkreise Mitglied im Fachverband.
Von den Mitgliedern werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben, die nach der Einwohnerzahl gestaffelt sind. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge betragen ab 01.01.2023 für Kommunen:
• bis 5.000 Einwohner 90,00 EUR
• 5.001 bis 10.000 Einwohner 110,00 EUR
• 10.001 bis 20.000 Einwohner 140,00 EUR
• 20.001 bis 50.000 Einwohner 180,00 EUR
• über 50.000 Einwohner und Landkreise 230,00 EUR.
Die Mitgliedsbeiträge werden am Anfang jeden Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen. Für eine Rechnungsstellung wird ein Zuschlag von 5,00 EUR erhoben, der bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren entfällt.
Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zur Deckung der Kosten für die zweckentsprechende Aufgabenerfüllung des Verbandes verwendet.
Mit seiner Tätigkeit verfolgt der Verband ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist deswegen vom Finanzamt auch als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt.